Änderung Gleichstellungsgesetz (Lohngleichheitsanalyse)

30.06.2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes tritt auf den 1. Juli 2020 in Kraft.
  • Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten (Headcounts exkl. Lehrnende) müssen die erste Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen.
  • Resultat der Analyse muss durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen welches über eine spezielle Ausbildung verfügt geprüft werden. 
  • Aufgrund der so genannten Sunset-Klausel treten die Bestimmungen auf den 1. Juli 2032 automatisch wieder ausser Kraft.

Wie kann die TreuhandExperten ag Herisau Sie unterstützen?

Die erforderliche Lohngleichheitsanalyse kann grundsätzlich von Ihnen selbst durchgeführt werden. Vorausgesetzt natürlich, Sie verfügen über das entsprechende Wissen und die personellen Ressourcen dafür. Alternativ steht Ihnen die TreuhandExperten ag Herisau sehr gerne als Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Lohngleichheitsanalyse zur Verfügung.

Die TreuhandExperten ag Herisau ist als zugelassenes Revisionsunternehmen bei der Revisionsaufsichtsbehörde registriert und verfügt zudem über die für die Prüfung der Lohngleichheitsanalyse erforderliche Zusatzausbildung. Gerne stehen wir Ihnen als Partner für die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse zur Verfügung.

 

Erläuternden Bericht des Bundes zur Lohngleichheitsanalyse

Änderung Gleichstellungsgesetz (Lohngleichheitsanalyse)

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